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Antrag auf Durchführung einer Stadtmeisterschaft
Die Durchführung einer offiziellen Stadtmeisterschaft bedarf eines schriftlichen Antrages des ausführenden Vereines an den Stadtsportverband Lüdenscheid e.V.
Der Antrag muss spätestens bis 31. Januar eines Jahres vorliegen, damit auch die Teilnehmer der JHV über diese Aktivitäten informiert werden können. Später eingehende Anträge können für das laufende Kalenderjahr leider nicht mehr berücksichtigt werden.
In dem Antrag ist das geplante Durchführungsdatum, der Durchführungsort, die Sportart und der Ansprechpartner incl. dessen Anschrift (kann auch abweichend vom Vorsitzenden, dem Kassenwart o.ä. sein, z.B. organisierender Übungsleiter) bekannt zu geben. Nachträgliche Änderungen zu Durchführungsdatum und -ort bedürfen ebenfalls der Schriftform.
Der SSV Lüdenscheid e.V. teilt dem v.g. Ansprechpartner schriftlich mit, ob die Stadtmeisterschaft im beantragten Rahmen durchgeführt werden kann.
Grundvoraussetzungen für die Bezuschussung
Die Stadtmeisterschaft muss im beantragten Rahmen durchgeführt werden.
Die Teilnehmer (Erwachsene, d.h. Alter größer 18 Jahre) müssen aus mindestens 3 Vereinen stammen. Die Teilnehmer-Zahl muss mindestens 9 Personen betragen, dabei müssen mindestens 3 Teilnehmer nicht aus dem durchführenden Verein stammen (2/3-Regelung).
Im zeitnahen Anschluss der Veranstaltung sind dem SSV zu überlassen: die Teilnehmer-Liste(n) aus denen auch der jeweilige Heimat-Verein der Teilnehmer hervorgeht, die Ergebnis-Liste(n) - ggf. nach Gruppen untergliedert - sowie Presseartikel (LN und/oder WR), in denen über die Veranstaltung berichtet wird. Darüber hinaus der Zuschussantrag.
Der Zuschuss-Betrag beträgt im Erwachsenen-Bereich 100,-- Euro
Die Teilnehmer (Kinder / Jugendliche , d.h. Alter kleiner 18 Jahre) müssen aus mindestens 3 Vereinen stammen.
Die Teilnehmer-Zahl muss mindestens 9 Personen betragen, dabei müssen mindestens 3 Teilnehmer nicht aus dem durchführenden Verein stammen (2/3-Regelung).
Im zeitnahen Anschluss der Veranstaltung sind dem SSV zu überlassen: die Teilnehmer-Liste(n) aus denen auch der
jeweilige Heimat-Verein der Teilnehmer hervorgeht, die Ergebnis-Liste(n) - ggf. nach Gruppen untergliedert - sowie Presseartikel (LN und/oder WR), in denen über die Veranstaltung berichtet wird. Darüber hinaus der Zuschussantrag.
Der Zuschuss-Betrag beträgt im Kinder- / Jugendlichen-Bereich 200,-- Euro
Zuschussgewährung - Besonderheiten:Derselbe Verein kann im Erwachsenen-Bereich nur jedes zweite Jahr eine Stadtmeisterschaft durchführen.
Dies gilt auch für Mehrsparten-Vereine (Beispiel: 2008 -> 2010).
Im Kinder-/Jugendlichen-Bereich sollte gleiches gelten. Alternativ dazu kann der SSV aber auch einer jährlichen Durchführung des gleichen Vereines zustimmen. Dabei gelten allerdings folgende Abweichungen: Mindestens 18 Teilnehmer (auch hier ist die 2/3-Regelung zu beachten). In diesem Falle beträgt der Zuschuss 200,-- Euro
Werden nur die Standard-Größen an Teilnehmern erreicht, wird der hälftige Zuschuss gewährt, d.h. 100,-- Euro.
Grundsätzliches:
Abweichungen von den v.g. Regeln (wie z.B. Durchführung ohne Zustimmung, nicht erreichen von Teilnehmerzahlen, fehlende Teilnehmerlisten) verwirken einen Zuschuss zur Stadtmeisterschaft durch den SSV.
Darüber hinaus ist die Zahlung des jeweiligen Jahres-Beitrages an den SSV eine Grundvoraussetzung, d.h. die Zuschuss-Zahlung durch den SSV erfolgt erst dann, wenn der Beitrag auf das Girokonto des SSV überwiesen wurde.
zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 10.02.2011 19:43
