BEDINGUNGEN FÜR DAS SPORTABZEICHEN...

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Das Deutsche Sportabzeichen ist das einzige Auszeichnungssystem außerhalb des Wettkampfsports, das umfassend die persönliche Fitness überprüft. Es ist in fünf Gruppen mit verschiedenen Übungen eingeteilt. In jeder Gruppe muss eine Übung mit der geforderten Bedingung erfüllt werden. Das Schwimmen in Gruppe eins ist obligatorisch. Hier muss der Nachweis der Schwimmfähigkeit erbracht werden. Die Leistungen der einzelnen Übungen sind nach Altersklassen gestaffelt. Die Bedingungen im einzelnen finden Sie hier.

Das Abzeichen mit Ordenscharakter kann an Frauen und Männer ab 18 Jahren verliehen werden. Für Kinder- und Jugendliche (6-17 Jahre) wird das Deutsche Sportabzeichen „Jugend” verliehen.

Für Menschen mit Behinderung gibt es das Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung” mit Übungen, die auf die jeweilige Art der Behinderung abgestimmt sind.

Seit 2005 können Sportschützen das Deutsche Sportabzeichen in Gruppe 4 durch eine Schießübung absolvieren plus der Angebote in den vier herkömmlichen Gruppen 1, 2, 3 und 5, Sportabzeichen Sportschießen”. Weitergehende Informationen zum Sportschießen finden sie beim Deutschen Schützenbund.

Die Bedingungen müssen innerhalb eines Kalenderjahres (1.1.-31.12.) absolviert werden.

Ausschlaggebend für die zu erfüllenden Leistungen ist das Alter, das in einem Kalenderjahr erreicht wird.

Vor dem Training empfehlen wir eine sportärztliche Untersuchung. Nähere Einzelheiten finden Sie hier.

Übungs- und Abnahmetermine, Orte und Zeiten finden Sie hier.

Hinweis: Die Nachweise über erbrachte sportliche Leistungen für das Jahr 2012 müssen aus organisatorischen
                Gründen bis spätestens zum 30. September 2012 beim Beauftragten für das Sportabzeichen vorliegen!

 

zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 18.01.2012 17:07